Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit & Erziehungszeit?

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Die Elternzeit dient Angestellten dazu, eine Freistellung von ihrem Arbeitsverhältnis in Anspruch zu nehmen, damit sie sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern können. Das derzeitige Arbeitsverhältnis endet nicht, sondern es erhält den Status eines eingefrorenen Arbeitsverhältnisses. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, kehren die Mutter oder der Vater wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Die Elternzeit steht grundsätzlich allen Müttern und Vätern zur Beantragung offen. Das betrifft die sorgeberechtigten leiblichen Eltern, aber auch Pflegeeltern in Vollzeit oder Adoptiveltern. Sie darf auch für Kinder eines Ehepartners oder eines eingetragenen Lebenspartners genommen werden.

Verwandte, wie beispielsweise Oma und Opa, dürfen unter bestimmten Bedingungen auch die Elternzeit in Anspruch nehmen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung der Eltern nicht von diesen betreut werden kann und das Kind bei den Großeltern lebt. Alle nicht verheirateten Väter und Personen ohne Sorgerecht haben nur Anspruch auf diese Zeit, wenn der Elternteil, dem das Sorgerecht obliegt, seine Zustimmung gibt.

Das Elternzeitgesetz ist maßgeblich und ersetzt seit Jahresbeginn 2001 den vorherigen Erziehungsurlaub. Das Elternzeitgesetz findet bei Selbstständigen keine Anwendung. Diese sind selbst für die Organisation ihrer Arbeitszeiten verantwortlich. Sie können aber Elterngeld beantragen.

Was ist die Erziehungszeit?

Hierbei handelt es sich um Zeiten, die für die Betreuung des Kindes in Anspruch genommen werden.

Für diese Erziehungszeit erfolgt eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Diese gelten während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht während der Erziehungszeit weiter. Die Zahlung der Rentenbeiträge übernimmt der Staat.

Die Erziehungszeit gilt automatisch für die Mutter. Wenn der Vater den größten Teil der Betreuung übernimmt, kann er die Kindererziehungszeiten auf sich übertragen lassen. Dazu ist eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung notwendig.

Was ist das Elterngeld?

Elternzeit darf nicht mit dem Elterngeld verwechselt werden. Das Elterngeld ist eine staatliche Transferleistung. Sie wird gezahlt, wenn sich Eltern um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Im Laufe der Elternzeit-Zeitspanne kann ein Antrag auf Elterngeld gestellt werden. Die Leistung wird für 12 oder längstens für 14 Monate gewährt. Für den Arbeitgeber fallen keine Kosten an.

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Wenn die Elternzeit länger als der Elterngeldanspruch dauert, dann entfällt das Elterngeld nach Ablauf des Anspruchszeitraumes. Eltern können in diesem Zeitraum eine Beschäftigung bis zu 30 Wochenstunden ausüben.

Gilt in dieser Zeit der Kündigungsschutz?

Die Elternzeit ist ab der Geburt eines Kindes bis zu dessen 3. Geburtstag möglich. Sie kann auch von beiden Elternteilen gemeinsam in Anspruch genommen werden, da alle Arbeitsverhältnisse separat betrachtet werden. Während des Zeitraumes greift der besondere Kündigungsschutz, welcher bereits 8 Wochen vor Beginn gilt.

Wem trotzdem gekündigt wird, muss in einer Dreiwochenfrist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Der Arbeitgeber darf nur im Falle eines besonderen Grundes eine rechtswirksame Kündigung vornehmen.

Befristete Arbeitsverträge werden durch die Elternzeit nicht verlängert. Es gibt Ausnahmen bei wissenschaftlichen Arbeitnehmern an Universitäten oder bei Ärzten, die sich weiterbilden.

Kann die Elternzeit aufgeteilt werden?

Eine Aufteilung in Abschnitte ist für Kinder mit dem Geburtstag nach dem 01.07.2015 möglich. 24 der zur Verfügung stehenden 36 Monate können zum Beispiel im Zeitraum vom beginnenden 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 8. Lebensjahr genommen werden.

Prinzipiell muss der Arbeitgeber einem Antrag zustimmen, aber er kann den Abschnitt, der in die Zeit nach dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes fällt, ablehnen. Allerdings muss er dafür wichtige Gründe vorlegen. Wer seine Elternzeit auf 4 oder mehr Abschnitte aufteilen will, benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers.

Video - Erklärung Elternzeit und was zu beachten ist

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