Der Unterschied zwischen Handelsreisender und Handelsvertreter

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Die beiden Bezeichnungen Handelsvertreter und Handelsreisender werden, obwohl Sie verschiedene Bedeutungen haben, oft als Synonyme benutzt. Doch nur die Wenigsten wissen, wo eigentlich der Unterschied liegt. Im Folgenden erklären wir euch diesen anhand der grundlegenden Merkmale.

Handelsvertreter – Rechtlich selbständige Gewerbetreibende

Unterschied zwischen Handelsreisender und HandelsvertreterDer größte Unterschied liegt im Umfang der Selbstständigkeit der Beiden. Ein Handelsvertreter hat keine strickten Vorschriften von seinem Arbeitgeber, die er befolgen muss. Meist arbeitet er größtenteils auf Provision, was sowohl viele Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen kann. Einerseits wird er für gute Arbeit hoch entlohnt und andererseits hat er nur einen geringen fixen Lohn, so dass er in schlechten Zeiten seine Kosten gerade so decken kann.

Handelsreisende – Sind Angestellte (Handlungsgehilfen)

Dahingegen hat ein Handelsreisender feste Vorschriften und meist ein festes Gehalt. Durch dieses feste Gehalt hat er in schlechten Zeiten einen deutlichen Vorteil gegenüber dem Handelsvertreter. Hierbei geht auch das Unternehmen ein größeres Risiko ein. Denn dieses muss für die ganzen Fahrt- und sonstigen Reisekosten aufkommen, auch wenn der Handelsreisende nicht erfolgreich war.

Des Weiteren handelt der Handelsreisende im Auftrag des Unternehmens und ist somit fest angestellt. Der Handelsvertreter ist dagegen ein eigenständiger und im Handelsregister eingetragener Kaufmann.

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Merkmale der beiden Berufe

Beide verbindet jedoch, dass sowohl ein Handelsvertreter als auch Handelsreisender im Auftrag des Unternehmens Verträge abschließt. Dafür erhalten Sie vom Unternehmen die benötigte Vollmacht. Welche Vollmachten Handelsvertreter und Handelsreisender besitzen, hängt allerdings von der jeweiligen Vereinbarung mit dem Unternehmen ab. Je mehr Vollmachten vergeben werden, desto höher ist das Risiko des Unternehmens. Das Vertrauen zwischen Unternehmen und Handelsreisenden bzw. Handelsvertreter muss also in jedem Fall gegeben sein.

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