Das Bedürftigkeitsprinzip ganz einfach erklärt

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Bei dem Beschluss oder Änderungen von Sozialgesetzen, die die Zahlungen an wenig bemittelte Menschen regeln, fällt oft das Wort „Bedürftigkeitsprinzip“. Nach diesem wird entschieden, ob eine Person ein Anrecht und Unterstützung hat oder nicht und auch, wie hoch diese Unterstützung ausfallen soll. Dabei gibt es manchmal Klärungsbedarf, denn nicht jeder, der arm erscheint, bekommt monetäre Hilfe. Das Bedürftigkeitsprinzip steht am Ende einer ausführlichen Prüfung der Lebensverhältnisse und wird nach rechtsstaatlichen Grundsätzen angewandt. Es handelt sich also nicht um eine Ermessenssache, wie zum Beispiel die Abgabe von Lebensmitteln bei Tafeln, sondern um ein Recht der Staatsbürger.

Was bezeichnet das Bedürftigkeitsprinzip?

Das Bedürftigkeitsprinzip bedeutet, dass nur die Menschen Hilfe und soziale Leistungen erhalten, die sich selbst und/oder ihre Kinder nicht alleine ausreichend versorgen können. Das bedeutet, dass bei diesen Menschen eine Bedürftigkeit besteht. Sie können den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft oder Mitteln sichern und sind deswegen auf Ausgleichszahlungen des Sozialstaates angewiesen, wie zum Beispiel Sozialhilfe, Wohngeld oder Hartz IV.

Nach welchen Kriterien wird Bedürftigkeit anerkannt?

Um Leistungen des Sozialstaates zu erhalten, reicht es nicht aus, sich einfach nur als bedürftig zu deklarieren. Bedürftigkeit wird im Sozialgesetzbuch (SGB) ausführlich definiert und gibt klare Kriterien für diesen Personenkreis vor, da niemand mit genügend eigenen Mitteln auf Kosten anderer leben soll. Die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung zieht unter anderem folgende Maßstäbe heran:

1. Ersparnisse und Rücklagen
Wenn eine Person, die staatliche Hilfen beantragt, noch über ein eigenes Vermögen verfügt, wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt. Denn alle, die sich mit Erspartem, dem eigenen Einkommen oder Einnahmen jeglicher Art selbst finanzieren können, dürfen keine staatliche Unterstützung erhalten.

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2. Leben in einer Bedarfsgemeinschaft
Leben zwei Personen in einer Ehe oder einer Lebensgemeinschaft, sind sie bis zu einem gewissen Grad verpflichtet, dem jeweiligen Partner Unterstützung zukommen zu lassen. Beispiel: Ein Ehepartner verdient in seinem Niedriglohnjob 1000,- € im Monat, der andere hat in seiner gut bezahlten Beschäftigung ein monatliches Einkommen von 3000,- €. Hier wird das Einkommen von beiden zusammengerechnet und ein Mittel gebildet, da jeder auf 2000,- € kommt, besteht beim wenig verdienenden Partner keine Bedürftigkeit. Das gleiche gilt für Eltern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes: Können sie finanziell ihr Kind unterstützen und für seinen Unterhalt aufkommen, gilt das Bedürftigkeitsprinzip für den Minderjährigen oder die Minderjährige nicht.

3. Individuelle Höhe der Unterstützung
Nicht jeder, bei dem eine Bedürftigkeit besteht, erhält die selben Zuwendungen. Da das Leitsystem des Sozialstaats “Soziale Gerechtigkeit und Ausgleich für alle” ist, werden die monetären Hilfen an das Level der Bedürftigkeit angepasst. Eine alleinerziehende Mutter in einer Mietswohnung erhält somit mehr Hilfe, als ein Alleinverdiener ohne Unterhaltspflicht.

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