Was geschieht, wenn man seine Schulden beim Finanzamt nicht bezahlt?

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Die Situation ist eingetreten, vor der man sich so lange gefürchtet hat. Man hat sein Einkommen an das Finanzamt gemeldet und muss nun eine Menge Steuern zahlen. Zur Verfügung hat man das Geld aber nicht, da man damit wirtschaften musste, um so das eigene noch wachsende Unternehmen eben genau dabei weiter unterstützen zu können. Was passiert nun, wie kann man vorgehen, wenn man die Schulden beim Finanzamt nicht begleichen kann?

Viele haben in so einem Fall direkt Angst, dass es ins Gefängnis geht. So krass verhält es sich dann allerdings doch nicht, denn Schulden alleine rufen noch keine Ersatzfreiheitsstrafe auf den Plan.

Beim Finanzamt um Stundung ansuchen

Zunächst besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt um eine Stundung der Schulden anzusuchen. Dies geschieht durch einen Antrag, der direkt beim Finanzamt eingebracht wird. Hierbei handelt es sich um einen Aufschub bis zu einem gemeinsam vereinbarten Datum, zu dem die Schulden beim Finanzamt beglichen werden.

Wird dieser Antrag abgelehnt, kann man um eine Ratenzahlung ansuchen. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, einen Schuldnerberater aufzusuchen. Ob es nun zu einer Ratenzahlung kommt oder nicht, wenn die Schulden sehr hoch sind, schadet eine Beratung nie.

Der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt

Hilft alles nichts und reißen wirklich alle Stricke, so wird der Gerichtsvollzieher ins Haus kommen und die Schulden mittels Pfändung einzutreiben versuchen. In kleinen Schritten werden dadurch die Schulden beim Finanzamt Stück für Stück abbezahlt. Da der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt direkt bestellt ist, gelangt das hieraus gepfändete Geld zuerst an dieses, ehe etwaige andere Schulden abgegolten werden können. Im Zuge dessen kann es auch passieren, dass durch das Finanzamt das eigene Konto gesperrt wird.

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Bereits frühzeitig Warnsignale wahrnehmen

Um negative Konsequenzen möglichst gering zu halten, sollte man bei den ersten Anzeichen von Schulden – so gering sie auch sein mögen – eine Beratungsstelle aufsuchen. Auch ist es empfehlenswert, beim Finanzamt bereits frühzeitig nachzufragen, welche Optionen zur Verfügung stehen. Je kooperativer man selbst entgegen allen Schulden gegenüber dem Finanzamt ist, desto höher wird auch das Entgegenkommen von behördlicher Seite ausfallen.

Bei allen Ängsten, die bei Schulden schonmal aufkommen können, darf nicht vergessen werden, dass auch das Finanzamt klar differenziert zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.

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