Ab Werk, frei Haus und frachtfrei – Wer bezahlt was?

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Beim Vertrieb von Waren gibt es zwischen Sender und Empfänger unterschiedliche Vereinbarungen, wer die Frachtkosten bezahlt. Das hängt ganz davon ab, wie der Verkäufer bzw. Sender die Ware verschickt. Drei Varianten davon sind Lieferung “ab Werk, frei Haus und frachtfrei”. Diese wichtigsten Vereinbarungen im gewerblichen und industriellen Sektor sind unten stehend aufgeführt.

Frachtfreie Lieferung der Ware

Bei einer frachtfreien Lieferung bezahlt der Verkäufer, also der Versender, die gesamten Frachtkosten. Die Frachtkosten sind im Preis der Ware schon enthalten. Die Lieferung der Ware erfolgt frachtfrei bis zu einem vereinbarten Bestimmungsort. Der Käufer bezahlt bei einer frachtfreien Lieferung keine Versand- und Frachtkosten.

Lieferung der Ware ab Werk

Bei einer Lieferung ab Werk liegt die Pflicht beim Käufer die Ware zum Bestimmungsort zu befördern. Häufig wird bei einer Lieferung ab Werk eine Spedition zwischengeschaltet. Die Frachtkosten trägt der Käufer. Die Beauftragung der Spedition erledigt häufig der Verkäufer als Teil der Kundenfreundlichkeit. Bei Beauftragung einer Spedition gehen die Rechte und Pflichten auf diese über. Für den Kunden ist eine Lieferung der Ware ab Werk meistens kostengünstiger, da ihm mehrere verschiedene Liefervarianten zur Verfügung stehen und nicht nur die Standardlieferart des Verkäufers, wie es etwa bei einer Lieferung frei Haus üblich ist.

Lieferung der Ware frei Haus

Bei einer Lieferung der Ware frei Haus bezahlt der Kunde keine Frachtkosten. Der Verkäufer trägt die vollen Versandkosten. Er trägt die Verantwortung und die Pflicht für eine sachgerechte und pünktliche Lieferung. Er wählt auch die Versandvariante.

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Neben diesen drei Zahlungsbedingungen gibt es noch zahlreiche Incoterms, die den Gefahrenübergang der Ware regeln.

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